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Sie haben sich entschieden, Ihre Immobilie in Ludwigsburg zu verkaufen, und haben bereits eine ungefähre Vorstellung vom Verkaufspreis. Was viele Eigentümer dann überrascht: Zwischen dem Betrag, den der Käufer zahlt, und dem, was tatsächlich auf Ihrem Konto ankommt, liegen mehrere Ausgabenposten — einige unvermeidlich, andere planbar, und mindestens einer regelmäßig unerwartet hoch. Dieser Artikel schlüsselt auf, welche Kosten als Verkäufer auf Sie zukommen, wo Fehler gemacht werden, die Geld kosten, und wie Sie Ihren tatsächlichen Nettoerlös realistisch einschätzen.
Beim Immobilienverkauf denken die meisten zuerst an die Maklercourtage — aber die ist nur ein Posten unter mehreren. Als Verkäufer können je nach Situation folgende Ausgaben anfallen:
Welcher Posten für Sie relevant ist, hängt von drei Fragen ab: Wie lange besitzen Sie die Immobilie schon? Liegt noch ein Darlehen darauf? Haben Sie selbst darin gewohnt? Diese drei Antworten bestimmen, ob die großen Ausgabenblöcke überhaupt anfallen.
Seit dem 23. Dezember 2020 gilt das Gesetz zur Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnimmobilien. Die wichtigste Änderung steht in § 656c BGB: Wer als Verkäufer einen Makler beauftragt, kann die Courtage nicht mehr vollständig auf den Käufer abwälzen. Die vereinbarte Provision wird mindestens hälftig geteilt — zahlt der Verkäufer 3 Prozent des Kaufpreises, darf der Käufer mit maximal ebenfalls 3 Prozent belastet werden.
In Baden-Württemberg ist eine Gesamtcourtage von 7,14 Prozent des Kaufpreises (inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer) marktüblich, die sich je zur Hälfte auf Verkäufer und Käufer verteilt — also jeweils 3,57 Prozent. Bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro macht der Verkäuferanteil rechnerisch rund 14.280 Euro aus.
Der Fehler, der hier Geld kostet: Viele Eigentümer rechnen die eigene Courtagehälfte nicht in ihre Nettoerlösberechnung ein. Ihr Anteil wird nicht zusätzlich zum Kaufpreis aufgeschlagen, sondern geht von Ihren Einnahmen ab — und muss deshalb in jede realistische Erlöskalkulation einfließen.
Wer privat verkauft, spart die Verkäufercourtage. Dafür übernimmt er Zeitaufwand, Marktkenntnis und Verhandlungsführung selbst. Unabhängig davon fallen Energieausweis, eventuelle Grundbuchkosten und — bei Steuerpflicht — die Einkommensteuer in jedem Fall an. Auch ohne Makler sollte der Nettoerlös vollständig kalkuliert sein, bevor ein Preis festgelegt wird.
Wer seine Immobilie verkauft, bevor das Bankdarlehen ausgelaufen ist, löst den Kredit in der Regel vorzeitig ab. Die Bank berechnet dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung — sie gleicht damit den Zinsschaden aus, der durch die frühere Rückzahlung entsteht. Die rechtliche Grundlage ist § 502 BGB. Ein Sonderkündigungsrecht ohne Entschädigung entsteht erst nach zehnjähriger Laufzeit eines Immobiliardarlehens gemäß § 489 BGB.
Die Höhe der Entschädigung hängt von drei Faktoren ab: der ausstehenden Restschuld, der verbleibenden Zinsbindungsdauer und der aktuellen Zinsentwicklung. Liegt Ihr Darlehen aus einer Zeit mit niedrigem Zinsniveau vor und sind Anschlussfinanzierungen heute teurer, fällt die Entschädigung vergleichsweise niedrig aus. Haben Sie ein älteres Darlehen aus einer Hochzinsphase, kann die Entschädigung erheblich sein — in beiden Richtungen sind Beträge denkbar, die eine Verkaufsplanung ohne diese Zahl grundlegend falsch machen.
Der Fehler, der hier Geld kostet: Die Vorfälligkeitsentschädigung wird erst auf konkrete Anfrage bei Ihrer Bank berechnet — ohne diese Auskunft ist sie eine unbekannte Variable in Ihrer Planung. Wer den Angebotspreis festlegt, ohne diesen Betrag zu kennen, plant auf einer Grundlage, die beim Notartermin plötzlich nicht mehr stimmt. Ihre Bank ist nach § 491a BGB in Verbindung mit den ESIS-Vorschriften verpflichtet, Ihnen diese Information auf Anfrage schriftlich zu liefern.
Prüfen Sie außerdem, ob Ihr Darlehensvertrag Sondertilgungsrechte enthält. Werden diese kurz vor dem Verkauf genutzt, lässt sich die Restschuld und damit die Entschädigungsbasis unter Umständen reduzieren.
Stand: September 2026. Die konkreten Berechnungsmodalitäten hängen von Ihrem Darlehensvertrag ab; für Ihren Fall ist die schriftliche Auskunft Ihrer Bank maßgeblich.
Liegt auf Ihrer Immobilie eine Grundschuld aus der Finanzierung, muss diese vor dem Verkauf gelöscht werden — oder der Käufer stimmt der Übernahme zu, was in der Praxis selten vorkommt. Nach Ablösung des Darlehens stellt die Bank eine Löschungsbewilligung aus. Die Eintragung der Löschung beim Amtsgericht Ludwigsburg kostet nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) je nach Grundschuldhöhe in der Regel dreistellige Beträge. Dieser Posten ist überschaubar, wird aber bei der Gesamtkalkulation regelmäßig vergessen.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verpflichtet Verkäufer, potenziellen Käufern spätestens bei der Besichtigung einen gültigen Energieausweis vorzulegen (§ 80 GEG). Ein Verstoß kann nach § 108 GEG mit bis zu 10.000 Euro Bußgeld geahndet werden. Außerdem muss der energetische Kennwert bereits in Immobilienanzeigen angegeben werden — ein Exposé ohne diese Angabe verstößt bereits gegen die Pflicht.
Es gibt zwei Ausweisarten:
Liegt kein gültiger Ausweis vor, sollte er vor Beginn der Vermarktung beauftragt werden — er wird für das Exposé benötigt und darf bei Besichtigungen nicht fehlen.
Stand: September 2026. GEG-Anforderungen können durch Gesetzgebung angepasst werden.
Private Immobilienveräußerungen unterliegen nach § 23 Einkommensteuergesetz (EStG) der Einkommensteuer, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf weniger als zehn Jahre liegen. Ausgenommen sind Immobilien, die im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorangehenden Kalenderjahren vom Eigentümer selbst bewohnt wurden.
Im Landkreis Ludwigsburg, wo Immobilienpreise in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen sind, kann der steuerpflichtige Gewinn erheblich sein. Die genaue Steuerlast hängt von Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz, dem ursprünglichen Anschaffungspreis, den damaligen Nebenkosten und etwaigen wertsteigernden Investitionen ab. Das ist Materie für einen Steuerberater — am besten, bevor der Verkaufsentschluss endgültig feststeht.
Einen ausführlicheren Überblick zu diesem Thema finden Sie im Blog.
Stand: September 2026. Steuerrechtliche Regelungen können sich ändern; dieser Abschnitt ersetzt keine steuerliche Beratung.
Falls der Verkauf der Einkommensteuer nach § 23 EStG unterliegt, mindern angefallene Veräußerungskosten den steuerpflichtigen Gewinn. Absetzbar sind grundsätzlich:
Wertsteigernde Renovierungen während der Haltedauer können ebenfalls den steuerpflichtigen Gewinn reduzieren, wenn sie korrekt nachgewiesen und als Herstellungskosten eingestuft werden. Das lässt sich nicht pauschal beurteilen und gehört in die Besprechung mit dem Steuerberater.
Stand: September 2026. Dieser Abschnitt ist eine Orientierung und ersetzt keine individuelle Steuerberatung.
Kleinere Mängel, die im Alltag nicht störten — ein rissiger Putz, defekte Lichtschalter, ein altersschwacher Wasseranschluss — fallen potenziellen Käufern auf und werden in der Verhandlung als Abzugsposten eingesetzt. Eine pauschale Empfehlung gibt es nicht, wohl aber einen Grundsatz: Was sich kostengünstig beheben lässt und beim ersten Eindruck negativ auffällt, sollte behoben werden — nicht wegen des Wiederverkaufswerts einer Reparatur, sondern wegen des verhandlungspsychologischen Effekts eines gepflegten Erscheinungsbildes.
In Erbauseinandersetzungen, Scheidungsverfahren oder bei vertraglichen Streitigkeiten kann ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten notwendig werden. Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Ludwigsburg veröffentlicht Bodenrichtwerte und erstellt Gutachten; die Kosten für ein Vollgutachten durch einen öffentlich bestellten Sachverständigen liegen je nach Objektwert und Aufwand typischerweise bei mehreren Hundert bis über tausend Euro. Ist ein solches Gutachten absehbar, sollte es in die Kostenkalkulation einfließen.
Bevor Sie einen Angebotspreis festlegen, lohnt eine vollständige Aufstellung aller zu erwartenden Abzüge. Das Schema für die meisten Verkäufer im Raum Ludwigsburg:
Das ist die Zahl, die bei einer Anschlussfinanzierung, einem Neukauf oder jeder anderen Vermögensplanung als Ausgangspunkt dient. In Städten wie Kornwestheim, Bietigheim-Bissingen, Marbach am Neckar, Vaihingen an der Enz oder Ludwigsburg selbst, wo die Immobilienwerte in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen sind, können die absoluten Beträge dieser Abzüge erheblich sein — umso mehr lohnt es, sie vollständig einzuplanen, bevor ein Preis kommuniziert wird.
Wenn Sie wissen möchten, was Ihre Immobilie in Ludwigsburg realistisch wert ist und was davon nach allen Abzügen tatsächlich bei Ihnen ankommt, nutzen Sie das Kontaktformular auf dieser Seite. Wir gehen die Kalkulation gemeinsam durch und sagen Ihnen, an welchen Stellen Spielraum besteht und wo nicht.
Über den Autor
Redaktion · Immozeit Ankauf
Das Redaktionsteam von Immozeit Ankauf. Wir schreiben über den Immobilienmarkt in der Region Stuttgart, Ludwigsburg und Kornwestheim — aus der täglichen Praxis unseres inhabergeführten Maklerbüros.
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